Zensus 2011 - Abschluss der Prüfungen - erste Bilanz


  1. Vorbemerkung
    Meine Mitarbeiter haben ihre Prüfungen im Zusammenhang mit dem Zensus 2011 (Volkszählung) fast abgeschlossen, so dass ich eine erste Bilanz ziehen kann.

    Es gibt neben Hessen wohl kaum ein anderes Bundesland, das bei der Überprüfung der Zählung einen ähnlich hohen personellen und organisatorischen Aufwand betrieben hat. Nicht nur, dass die 33 Erhebungsstellen im Land datenschutzrechtlich überprüft wurden. Auch die Kontrollen bei privaten Dienstleistern, die mit dem Postversand und Scannen der Bögen aus der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltsbefragung beauftragt waren, haben zu einem beträchtlichen Arbeitsaufwand geführt.

    Nach dem Abschluss der Prüfungen (mit Ausnahme der Erhebungsstelle des Hessischen Statistischen Landesamtes) kann ich feststellen, dass der betriebene Aufwand ebenso erforderlich wie angemessen war. Schließlich wurde ein Großteil der Bevölkerung mit dem Projekt der Volkszählung konfrontiert: ob als Haus- oder Gebäudeeigentümer oder im Rahmen der 10% Haushaltsstichprobe: die Zählung war in ihrer heißen Phase von Mai bis August vergangenen Jahres nicht nur in den Medien präsent.


  2. Die Situation in den Erhebungsstellen
    In den 21 hessischen Landkreisen, den Großstädten sowie den Städten mit Sonderstatus wie z.B. Bad Homburg oder Rüsselsheim wurden bereits Ende des Jahres 2010 Statistikstellen eingerichtet. Für deren Einrichtung und den Betrieb hatte das Statistische Landesamt „Empfehlungen“ erarbeitet, deren Umsetzung meine Mitarbeiter im Jahr 2011 vor Ort kontrolliert haben.

    In fast allen aufgesuchten Erhebungsstellen wurden Defizite festgestellt. Allerdings handelte es sich hierbei in aller Regel um keine gravierenden Mängel, so dass in der Gesamtbetrachtung das Prüfergebnis nicht durchweg negativ ausfällt. Im Gegenteil: in den meisten Fällen hatten sich die betroffenen Landkreise und Städte mit kreativen Lösungen darum bemüht, Organisation und Abwicklung der Zählung möglichst den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umzusetzen. Das ist im Großen und Ganzen auch gelungen.

    Dennoch gab es immer wieder Vorkommnisse, die sich oftmals aus menschlichem Fehlverhalten oder Organisationsmängeln heraus ergaben. So war in der Erhebungsstelle eines Landkreises der Raum, in dem sämtliche ausgefüllten Bögen der Haushaltsbefragung einlagerten, ausgerechnet auch an dem Tag der Prüfung durch meine Mitarbeiter nicht nur unverschlossen, sondern die Tür stand sogar sperrangelweit offen und Personal war weit und breit nicht zu sehen. Des Rätsels Lösung war der Putzdienst, der entgegen den Organisationsanweisungen einen Schlüssel für die Erhebungsstelle hatte. Der Putzdienst schloss stockwerkweise nach Dienstschluss alle Räume zunächst auf, um im Anschluss die Reinigung vorzunehmen. Kein Wunder also, dass kein Erhebungsstellenpersonal anwesend war, um die Datensicherheit zu gewährleisten. In einem anderen Fall war das Personal nicht auf das Daten- und Statistikgeheimnis verpflichtet, die Erhebungsstellenleitung nicht schriftlich bestellt worden.

    Die beispielhaft genannten Defizite wurden noch von Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Technik übertroffen. Nach den Vorgaben durfte der sogenannte „Zensus“ PC über keine Anbindungen an das hauseigene Netz der Verwaltungen verfügen und eine Internet-Anbindung dieses PCs war auszuschließen. Einzig die Verbindung zur zentralen Aufbereitungsstelle der Haushaltsdaten beim Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen sollte möglich sein. Immer wieder wurde jedoch festgestellt, dass diese Vorgabe nicht realisiert war. Auch die auf den Rechnern installierte Software entsprach in einer ganzen Reihe von Fällen nicht den Vorgaben, die das Hessische Statistische Landesamt gemacht hatte.

    Kurzum: im Bereich der Technik waren Mängel unübersehbar, andererseits jedoch auch nicht so gravierend, als dass die Erhebung vor Ort hätte in Frage stehen müssen.


  3. Private Dienstleister geben sich keine Blößen
    Die Einschaltung von privaten Unternehmen bei der Verarbeitung der Statistikdaten wurde unter den Datenschutzbehörden kontrovers diskutiert. Ich selbst habe jedoch von Anfang an die Auffassung vertreten, dass eine Beauftragung solcher Unternehmen nicht gegen statistikrechtliche Vorgaben verstößt. In der Folge haben dann einige Bundesländer, darunter auch Hessen, mit bestimmten Phasen des Projekts Volkszählung Privatfirmen beauftragt. Der Versand der Erhebungsbögen der Gebäude- und Wohnungszählung, in Hessen immerhin 1,6 Millionen Bögen, wurde von einem Tochterunternehmen der Deutschen Post AG organisiert. Das Scannen der Bögen sowie deren Kontrolle hinsichtlich der Vollständigkeit wurde von einem Unternehmen in Bamberg vorgenommen. Dieses Unternehmen ist mir im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten schon seit Jahren bekannt. Zwar wurde an der einen oder anderen Stelle der Verarbeitung „datenschutzrechtlich noch optimiert“. So war z.B. die Protokollierung der technischen Abläufe zunächst nicht lückenlos dokumentiert. Nach Gesprächen mit den zuständigen Projektleitern wurden diese Defizite jedoch schnell behoben.

  4. Das eine oder andere Mal über das Ziel hinausgeschossen
    Die Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt verlief vertrauensvoll und unproblematisch. An diesem Bild änderten auch zwei Alleingänge der Statistiker nichts, die mich allerdings auf den Plan riefen. In einem Fall ging es um die Anfertigung von Ausweiskopien der Erhebungsbeauftragten. Das Statistikamt hatte die Erhebungsstellen angewiesen, im Rahmen der Identitätsfeststellung der Erhebungsbeauftragten, Ausweiskopien zu fertigen. Dieses Vorgehen musste ich umgehend stoppen. Für das Anfertigen der Kopien gab es weder eine Rechtsgrundlage noch ein tatsächliches Erfordernis.
    Im zweiten Fall wurden Erhebungsbeauftragte einer Erhebungsstelle auf Vermittlung der Statistiker durch die Polizeicomputer des Hessischen Landeskriminalamtes gerastert. Auch diese Maßnahme war unverhältnismäßig und durch gesetzliche Grundlagen nicht abgedeckt.

  5. Bürgereingaben
    Die ersten Wochen nach dem Stichtag 9. Mai waren geprägt von vielen Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt gesehen war das Protest- und Nachfragepotential jedoch überschaubar. Nach dem Stichtag 9. Mai haben meine Mitarbeiter etwa 700 Telefonate geführt und ca. 100 schriftliche Anfragen beantwortet. In fast allen Fällen konnten aufgetretene Missverständnisse und Falschinformationen aufgeklärt werden.

    Komplizierter verhielt es sich mit den Auskunftspflichtigen, denen fälschlich Immobilien zugeordnet wurden oder die mehrfach Bögen erhielten. Dabei handelte es sich nicht um wenige Einzelfälle, sondern eine Fülle von Betroffenen. Daraus muss gefolgert werden, dass die Qualität der herangezogenen Register offensichtlich zu wünschen übrig lässt. So musste in vielen Fällen eine Aufklärung vor Ort durch Erhebungsbeauftragte erfolgen. Allerdings waren die Erhebungsbeauftragten nicht befugt, die jeweilige Register führende Stelle über den entdeckten Fehler zu informieren (sog. Rückspielverbot).


  6. Eine erste Bilanz
    Das Unternehmen Volkszählung (Zensus) 2011 ist von seiner Abwicklung unter datenschutzrechtlichen Aspekten ohne Zweifel gelungen. Wie nicht anders zu erwarten war, kam es im Verlauf der einzelnen Phasen immer wieder einmal zu Beschwerden oder Nachfragen, denen meine Mitarbeiter nachgingen. Gravierende Verstöße gab es aber keine. Unzulänglichkeiten entsprangen dem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter oder hatten organisatorische Hintergründe. Diese Einschätzung gilt sowohl für die Erhebungsstellenorganisation, der Abwicklung der Gebäude- und Wohnungszählung als auch für die Haushaltsbefragung. Die Beauftragung externer Dienstleister führte zu einer höheren Komplexität der Datenverarbeitungsprozesse und bedeutete hinsichtlich der erforderlichen datenschutzrechtlichen Überprüfung einen nicht unerheblichen Mehraufwand.
    Eine weiterführende Analyse und Bewertung des Verfahrens ist derzeit noch nicht möglich. Der Focus wird sich nun auf die Datenverarbeitung im Statistischen Landesamt sowie den Abschluss der Arbeiten in den Erhebungsstellen richten.

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Stand: 16.01.2012