Es gibt neben Hessen wohl kaum ein anderes Bundesland, das bei der Überprüfung der Zählung einen ähnlich hohen personellen und organisatorischen Aufwand betrieben hat. Nicht nur, dass die 33 Erhebungsstellen im Land datenschutzrechtlich überprüft wurden. Auch die Kontrollen bei privaten Dienstleistern, die mit dem Postversand und Scannen der Bögen aus der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Haushaltsbefragung beauftragt waren, haben zu einem beträchtlichen Arbeitsaufwand geführt.
Nach dem Abschluss der Prüfungen (mit Ausnahme der Erhebungsstelle des Hessischen Statistischen Landesamtes) kann ich feststellen, dass der betriebene Aufwand ebenso erforderlich wie angemessen war. Schließlich wurde ein Großteil der Bevölkerung mit dem Projekt der Volkszählung konfrontiert: ob als Haus- oder Gebäudeeigentümer oder im Rahmen der 10% Haushaltsstichprobe: die Zählung war in ihrer heißen Phase von Mai bis August vergangenen Jahres nicht nur in den Medien präsent.
In fast allen aufgesuchten Erhebungsstellen wurden Defizite festgestellt. Allerdings handelte es sich hierbei in aller Regel um keine gravierenden Mängel, so dass in der Gesamtbetrachtung das Prüfergebnis nicht durchweg negativ ausfällt. Im Gegenteil: in den meisten Fällen hatten sich die betroffenen Landkreise und Städte mit kreativen Lösungen darum bemüht, Organisation und Abwicklung der Zählung möglichst den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umzusetzen. Das ist im Großen und Ganzen auch gelungen.
Dennoch gab es immer wieder Vorkommnisse, die sich oftmals aus menschlichem Fehlverhalten oder Organisationsmängeln heraus ergaben. So war in der Erhebungsstelle eines Landkreises der Raum, in dem sämtliche ausgefüllten Bögen der Haushaltsbefragung einlagerten, ausgerechnet auch an dem Tag der Prüfung durch meine Mitarbeiter nicht nur unverschlossen, sondern die Tür stand sogar sperrangelweit offen und Personal war weit und breit nicht zu sehen. Des Rätsels Lösung war der Putzdienst, der entgegen den Organisationsanweisungen einen Schlüssel für die Erhebungsstelle hatte. Der Putzdienst schloss stockwerkweise nach Dienstschluss alle Räume zunächst auf, um im Anschluss die Reinigung vorzunehmen. Kein Wunder also, dass kein Erhebungsstellenpersonal anwesend war, um die Datensicherheit zu gewährleisten. In einem anderen Fall war das Personal nicht auf das Daten- und Statistikgeheimnis verpflichtet, die Erhebungsstellenleitung nicht schriftlich bestellt worden.
Die beispielhaft genannten Defizite wurden noch von Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Technik übertroffen. Nach den Vorgaben durfte der sogenannte „Zensus“ PC über keine Anbindungen an das hauseigene Netz der Verwaltungen verfügen und eine Internet-Anbindung dieses PCs war auszuschließen. Einzig die Verbindung zur zentralen Aufbereitungsstelle der Haushaltsdaten beim Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen sollte möglich sein. Immer wieder wurde jedoch festgestellt, dass diese Vorgabe nicht realisiert war. Auch die auf den Rechnern installierte Software entsprach in einer ganzen Reihe von Fällen nicht den Vorgaben, die das Hessische Statistische Landesamt gemacht hatte.
Kurzum: im Bereich der Technik waren Mängel unübersehbar, andererseits jedoch auch nicht so gravierend, als dass die Erhebung vor Ort hätte in Frage stehen müssen.
Komplizierter verhielt es sich mit den Auskunftspflichtigen, denen fälschlich Immobilien zugeordnet wurden oder die mehrfach Bögen erhielten. Dabei handelte es sich nicht um wenige Einzelfälle, sondern eine Fülle von Betroffenen. Daraus muss gefolgert werden, dass die Qualität der herangezogenen Register offensichtlich zu wünschen übrig lässt. So musste in vielen Fällen eine Aufklärung vor Ort durch Erhebungsbeauftragte erfolgen. Allerdings waren die Erhebungsbeauftragten nicht befugt, die jeweilige Register führende Stelle über den entdeckten Fehler zu informieren (sog. Rückspielverbot).